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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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30.11.2018

Verbraucherschutzministerin fordert: Endlich mehr Transparenz bei Kreditauskünften!

Die SCHUFA und ihre Mitbewerber im Markt der Bonitätsauskünfte: Für Unternehmen ein vermeintlicher Schutz vor möglichem Kreditausfall, für Verbraucher nicht selten ein Ärgernis. Immer wieder tauchen Fälle von fehlerhaften Auskünften auf. Transparenz? Nicht existent. Ein Umstand, dem nun die Verbraucherschutzministerin ändern möchte.
Schufa und das Thema Transparenz

Eine tausendfach pro Tag auftretende Situation: Man beantragt einen Kredit, fragt via Vergleichsportal eine neue KFZ-Versicherung an, möchte in einem Handyshop einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen und was passiert: Man wird abgelehnt! Nichts ist es mit dem Kredit, der günstigeren KFZ Versicherung, dem neuen Mobilfunkvertrag oder sonstwas. Warum? Weil am schlichtweg aufgrund einer Bonitätsabfrage als nicht kreditwürdiger beziehungsweise solventer Kunde „erkannt“ wurde. Ein Ergebnis, dass Unternehmen von einem der zahlreichen Auskunfteien a la Schufa, Creditreform, Boniversum, Bürgel etc. im Rahmen einer Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt. Dank des Sammelns einer Vielzahl an Daten errechnen diese Kredit-Auskunfteien den sogenannten Kredit-Score, der wiederum eine Kennzahl dafür darstellen soll, ob bei einem potentiellen Kunden ein Zahlungsausfall drohen könnte! Wohlgemerkt „könnte“ – denn die Daten entstammen der Vergangenheit und spiegeln im Grunde niemals die aktuelle Finanzsituation einer Person wieder.

Zudem tauchen immer wieder Fälle auf, in denen seitens der Auskunfteien – allen voran die SCHUFA – fehlerhafte Daten an die Vertragspartner ausgeliefert werden. Was dann logischerweise zu eigentlich unberechtigten Abweisungen – beispielsweise bei einem Kreditantrag – führt. Doch das eigentlich Fatale am System „Bonitätsauskunft“ ist, dass das System zur Feststellung des Kreditscore bis zum heutigen Tage ein wohlgehütetes Geheimnis von Schufa und Co. ist.

Im Klartext: Es ist für keinen Außenstehenden möglich, Erkenntnis darüber zu erlangen, wie die SCHUFA die personenbezogenen Daten bezieht, verarbeitet und entsprechend auswertet. Für viele Verbraucherschützer nebst deren Verbände seit Jahren ein Ärgernis und in Form von Klagen immer wieder vor bundesdeutschen Gerichten landend. Erfolg? Keiner! Zeit also für die Politik hier mit entsprechend gesetzlichen Regelungen einzugreifen. Doch bis dato leider Wunschdenken, denn der Gesetzgeber tut sich mit einer entsprechenden Transparenz-Regel für Kredit-Auskunfteien schwer.

Verbraucherschutzministerin verlangt mehr Transparenz und kündigt Prüfungen an

Dennoch wagen vereinzelte Politiker immer wieder einen Vorstoß dahingehend, der Schufa und ihren Mitbewerbern mehr Transparenz „abzuverlangen“. So nun abermals die aktuelle Verbraucherschutz-Ministerin Katarina Barley von der SPD. Sie hat eine klare Position zum Thema Transparenz bei Bonitätsauskünften:

"Jeder Bürger muss das Recht haben zu erfahren, welche wesentlichen Merkmale in die Berechnung der eigenen Bonität eingeflossen sind und wie diese gewichtet werden". Im Klartext: Die Auskunfteien wie SCHUFA, Creditreform und Co. stehen in der Pflicht, für mehr Transparenz aus Sicht der Bürger zu sorgen.

Das die Ministerin gewillt ist ihrer Forderung gegenüber der SCHUFA Nachdruck zu verleihen bestätigt sie, indem von Ihr eine Art Prüfverfahren angekündigt wird. Sie möchte wissen, welche Kriterien zur Bewertung des Kredit-Score genutzt werden.

"Im Rahmen einer möglichen Regulierung von Scoring-Unternehmen werden wir prüfen, inwieweit diese verpflichtet werden können, bei der Berechnung ihrer Scores Diskriminierungsverbote zu beachten", so die Ministerin für Verbraucherschutz.

Warum der neuerliche Vorstoß des Verbraucherministeriums?

Stellt sich letztendlich nur noch die Frage, warum nun abermals ein solcher Vorstoß? Nachdem doch bereits Gerichte entsprechende Klagen zurückgewiesen hatte? Verantwortlich hierfür ist ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Bayerischen Rundfunks als auch des Magazins „Spiegel“, wonach eine Auswertung von 2.800 SCHUFA-Auskünften veröffentlicht wurde. Mit einem Ergebnis, das zwar nicht wirklich überrascht, aber eben nun Anlaß für die Aktivität des Verbraucherschutzministeriums gibt. So zeigte die Auswertung, dass die SCHUFA auch Personen schlecht bewertete, zu denen nur wenige und / oder neutrale Informationen vorlagen. Zudem spielten offenbar Alter und Geschlecht bei der Bewertung eine Rolle. Der Datensatz stammte von freiwilligen Teilnehmern eines Transparenz-Projekts.

Und die Schufa?

Und die SCHUFA? Konfrontiert mit dieser Auswertung folgte fast schon erwartungsgemäss die Stellungnahme: „Unsachliich und falsch.“ Um dann direkt nachzulegen, denn nach Auffassung der Auskunftei könnte eine Offenlegung der Scoring-Kriterien die Zuverlässigkeit der Prüfung gefährden. Fragt sich dann nur: Wer prüft bitte, ob dies wirklich so ist? Vielleicht jetzt das Verbraucherschutz-Ministerium.

Redakteur: Markus Gildemeister

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