Missverständnisse, unbeantwortete Fragen oder andere Anliegen tauchen bei der Aufnahme von einem Minikredit häufig auf. Dies ist ganz natürlich, und das Online-Kreditinstitut Cashper steht mit seinen freundlichen und kompetenten Mitarbeitern im Servicecenter dazu bereit, Ihnen bei Ihrem Anliegen oder Problem schnell und effektiv weiterzuhelfen. Sollten Sie mit der Servicedienstleistung nicht zufrieden sein, steht es Ihnen frei, ein Beschwerdeverfahren anzustreben. Wie dieses vonstattengeht, was zu beachten ist und welche Konsequenzen es hat, erfahren Sie hier.
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Fragen und Probleme rund um den Minikredit
Die Voraussetzungen für einen Cashper Minikredit sind recht klar umrissen: Ein Mindestalter von 18 Jahren, ein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland und ein Einkommen, das 700 Euro pro Monat übersteigt. Doch rund um diese Bedingungen können sich zahlreiche Fragen ergeben: Wenn ich in Deutschland gemeldet, aber viel unterwegs bin, gilt das als ein dauerhafter Wohnsitz? Zählt das Kindergeld oder das Bafög als Einkommen? Wie schnell wird meine Anfrage bearbeitet und erfahre ich die Gründe für meine Ablehnung? Diese und viele andere Fragen werden den Kunden von Cashper bei der Aufnahme eines Minikredits gerne ausführlich beantwortet.
Das Servicecenter von Cashper
Sollten Fragen in Bezug auf Ihren Minikredit auftauchen oder ein Beschwerdefall eintreten, können Sie sich telefonisch direkt an die freundlichen und kompetenten Mitarbeiter der Serviceline von Cashper wenden: 069-1200 666 50. Diese sind zu den Öffnungszeiten persönlich für Sie da. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail an die Servicemitarbeiter zu wenden, die sich darum bemühen werden, Ihr Anliegen schnell und effektiv zu bearbeiten und etwaige Fragen zeitnah zu klären: info@cashper.de. Wir suchen dabei stets den Ausgleich zwischen Ihren und unseren Interessen; etwaige Probleme werden zur beidseitigen Zufriedenheit geklärt.
Das Beschwerdeverfahren
Die Beschwerde an Cashper folgt dem gleichen Muster wie eine Beschwerde an die Novum Bank Ltd. Diese richtet sich direkt an das Mutterunternehmen und hat in schriftlicher Form zu erfolgen, wobei dies per Mail oder Brief bewerkstelligt werden kann. In dem Beschwerdeschreiben müssen Sie sämtliche Fakten und Umstände anführen, die für das Verfahren relevant sind. Binnen von fünf (5) Tagen ab Erhalt Ihrer schriftlichen Beschwerde werden Sie von der Novum Bank eine Empfangsbestätigung bekommen, in der auch der ungefähre Zeitraum der Bearbeitung Ihres Anliegens mitgeteilt wird. Gegen die Entscheidung der Novum Bank kann Einspruch durch ein weiteres Schreiben erhoben werden. Als dritte Instanz ist das Office of the Arbiter for Financial Services zuständig.
Cashper: der Kreditspezialist Nummer 1
Der Online-Kreditanbieter Cashper ist eine Marke der Novum Bank. Das Haupttätigkeitsfeld umfasst die Vergabe von Minikrediten, die zwischen 100 und 1.500 Euro betragen und binnen von maximal 60 Tagen zurückgezahlt werden. Das lizenzierte Kreditinstitut ist das einzige seiner Art, das über eine europaweite Bankenlizenz verfügt. Alle Kredite werden ohne Vorkosten und zu geringen Zinssätzen gewährt. Der Fokus von Cashper liegt auf der absoluten Zufriedenheit der Kunden. Dafür steht auch unser Kundenservice, der täglich von 0 bis 24 Uhr für Sie erreichbar ist und kompetent und zuverlässig sämtliche Fragen, Anliegen und natürlich auch Beschwerden bearbeitet.
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