Ursprünglich hat man unter einem Gemeinschaftskredit einen Zusammenschluss von Kreditgebern verstanden, die gemeinschaftlich die Summe für einen Kredit aufbringen. Dabei handelt es sich meist um große Kreditsummen. So große, dass sie für einen Kreditgeber allein oft nicht oder nur unter hohem Risiko aufzubringen sind. Bei einer solchen Form des Gemeinschaftskredites müssen die einzelnen Banken in einer GbR zusammengeschlossen sein.
Dem gegenüber stehen Gemeinschaftskredite, die sich darüber definieren, dass es eine Kreditnehmergemeinschaft gibt. Auch diese Form des sich„Geld leihens“ ist ursprünglich eher im geschäftlichen Umfeld angesiedelt. Zunehmend wird der Begriff auch im Bereich der Privatkredite verwendet. Und zwar dann, wenn mehrere Privatpersonen einen Kredit aufnehmen. In der Regel handelt es sich um Eheleute. Aber auch Wohneigentümer können Kreditgemeinschaften bilden.
Die Vorteile eines Gemeinschaftskredits
Ähnlich wie bei einem Zusammenschluss von Kreditgebern, teilen sich auch die Kreditnehmer durch die Gemeinschaft Risiken und Pflichten. Das heißt, sie teilen sich die Verantwortung und die Rückzahlungssumme jeweils zur Hälfte untereinander auf. Banken vergeben einen Gemeinschaftskredit oftmals zu günstigeren Konditionen. Denn für sie reduziert sich bei zwei Kreditnehmern das Ausfallrisiko um 50 Prozent. Wer sich also für einen Privatkredit oder eine Immobilienfinanzierung mit anderen zusammentut, bekommt nicht nur wahrscheinlicher den Antrag genehmigt, sondern zudem oft auch noch bessere Konditionen angeboten.
Wann ein Gemeinschaftskredit sinnvoll ist
Es gibt mehrere Szenarien, in denen ein Gemeinschaftskredit für die Kreditnehmer vorteilhaft sein kann.
- Wenn die Kreditsumme besonders hoch ist, kann es für die einzelnen Parteien eine Erleichterung sein, die Darlehensschuld auf mehrere Personen zu verteilen.
- Verfügt einer der Kreditnehmer aus der Gemeinschaft über eine schlechte Bonität, kann er sich mit einer zweiten Person zusammentun, um seine Kreditwürdigkeit zu steigern.
- Hat ein einzelner Kreditantragssteller keine ausreichenden Sicherheiten (Wertpapiere, Eigenkapital, Bürgschaften, usw.), kann ein Gemeinschaftskredit die Bewilligung erleichtern.
- Sind in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Investitionen fällig, können Kreditnehmer als Kreditgemeinschaft höhere Summen zu geringerem Risiko und besseren Konditionen leihen.
Die Idee hinter einem
Gemeinschaftskredit ist – egal ob aus Kreditgeber- oder -nehmerperspektive – immer die der Risikominimierung. Die Bank verringert das
Risiko von Zahlungsausfällen. Der Kreditnehmer reduziert das Risiko, dass das
Darlehen zur finanziellen Überlastung wird. Wichtig ist bei Abschluss eines Gemeinschaftskredites, sicherzustellen, dass die Verbindlichkeiten zu gleichen Teilen auf alle Kredit nehmenden Parteien aufgeteilt sind.
Redakteur: Markus Gildemeister
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