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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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12.11.2020

Bafin kritisiert hohe Provisionen bei Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen - Sie vermitteln den Kunden bei der Aufnahme eines Kredit die Sicherheit bei Tilgungsproblemen einzuspringen beziehungsweise bei entsprechenden Risiken den Kreditnehmervor schwerwiegenden finanziellen Zusatzbelastungen abzusichern. Doch die BAFIN bemängelt, dass Kunden über die Details der Versicherung in den seltensten Fällen korrekt informiert werden. Und das scheint System zu haben.
Bafin kritisiert hohe Provisionen bei Restschuldversicherungen
Dass die Aufnahme eines Kredits heutzutage keinen Makel mehr darstellt, zeigt sich bei der Betrachtung zahlreicher Marktanalysen und Umfragen. So fand erst kürzlich das Marktforschungsinstitut Omniquest Gesellschaft für Befragungsprojekte mbH in einer Online-Befragung von 4.969 repräsentativ ausgewählten volljährigen Verbrauchern heraus, dass rund ein Fünftel aller Verbraucher Anschaffungen von Konsumgütern auf Kredit finanziert.

35 Prozent der Befragten verschuldeten sich innerhalb der rund 30-monatigen Beobachtungszeit der Umfrage sogar zwei- oder mehrfach.

Hauptsächlich wurden mit 58 Prozent der Verbraucherkredite die Anschaffung von Möbeln oder Unterhaltungselektronik sowie Reisen finanziert, gefolgt von Autos mit 26 Prozent. Rechnet man diese Prozentzahlen einmal auf die Summe der Kreditnehmer hoch, zeigt sich welche enormes Potenzial hier auch für sogenannte „Cross-Selling Produkte“ liegt. Was damit gemeint ist? Der Verkauf der berühmt-berüchtigten Restschuldversicherungen.

Banken und der Verkauf von Restschuldversicherungen – eine „goldene“ Partnerschaft

Und gerade Banken scheinen mit dem Verkauf jener Versicherungen besonders gut im Geschäft zu sein. Immerhin haben laut den Ergebnissen der Studie 29 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben eine Restschuldversicherung im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme abgeschlossen. 41 Prozent jener Kreditkunden nahmen hierbei ein entsprechendes Versicherungsangebot der kreditgewährenden Bank an.

Als Grund für den Abschluss dieser Versicherung nannten 82 Prozent, dass sie für sich selbst und ihre Familien das Risiko absichern wollten, den Kredit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, wegen Arbeitslosigkeit oder im Todesfall nicht mehr bedienen zu können. Fast ein gleich hoher Prozentsatz von 81 Prozent gab an, dass ihnen dies bei Abschluss des Ratenkreditvertrages empfohlen wurde.

Allein anhand dieser Zahlen wird also mehr als deutlich, dass Banken für die Anbieter der Restschuldversicherungen den wohl bedeutendsten Vertriebskanal darstellen. Und die Banken sich mit diesem Zusatzgeschäft einen bedeutenden Umsatzkanal eröffnet haben, an dem sich mehr als gut verdienen lässt. Und offensichtlich auch zweifelhafte Vorgehensweisen fördert.

Kreditnehmer werden nicht vollständig über Leistungen der RSV aufgeklärt

Zwar zeigt sich aus der Studie heraus, dass die Banken beim Verkauf der Restschuldversicherungen zwar zumeist vollumfänglich über die Kosten der Police aufklären und ebenso deutlich machen, dass der Abschluss der RSV nicht an die Gewährung des Kredit beziehungsweise Darlehen gebunden ist.

Wenn es jedoch um die Darstellung dessen geht, welche Risiken im Detail die Versicherung abdeckt, so scheint bei einem Großteil der Befragten hier Nachholbedarf zu bestehen. Denn sie konnten zumeist die Frage nicht zufriedenstellend beantworten.

Problemfeld – die Informations- und Beratungspflichten beim Verkauf der Restschuld-Versicherungen

Somit ist die gesetzeskonforme Umsetzung der Informations- und Beratungspflichten nachwievor ein Kritik-Punkt und Problem-Feld. Wobei dies nicht nur die Banken-Branche betrifft, sondern vor allem auch die weiteren Vertriebskanäle wie Autohandel, Möbelhäuser, Multimedia-Ketten, Elektronikmärkte oder Baumärkte.

Wobei die BAFIN insbesondere die sogenannten „Welcome-Letter“ äußerst kritisch betrachtet. Diese „Willkommens-Briefe“ kommen zum Einsatz, wenn Versicherer oder Banken den Verbrauchern eine Woche nach dem Vertragsabschluss für eine Restschuldversicherung die gesetzlich vorgeschriebene zweite Widerrufsbelehrung sowie das Produktinformations-Blatt übermitteln müssen.

Die Kritik der BAFIN an diesen Briefen? Die meisten dieser Schreiben sind geradezu vollgepflastert mit werblichen Aussagen. Laut Aussage der BAFIN ähneln diese Briefe auf den ersten Blick oftmals einem Werbe-Briefe und nicht dem Ziel der Erfüllung einer gesetzlichen Aufklärungspflicht.

Und tatsächlich: Zurückkommend auf die Studie geben 34 Prozent der Befragten an, den Informationsgehalt dieser Schreiben zum Versicherungsprodukt und den Widerrufsmöglichkeiten nicht zu kennen beziehungsweise nicht gelesen zu haben.

Wie wichtig diese Informationen jedoch sind, zeigt der Blick auf andere Zahlen aus der Studie:

52 Prozent von ihnen haben eigenen Angaben zufolge aufgrund der erneuten Information nämlich noch einmal darüber nachgedacht, ob der Abschluss der Restschuldversicherung für sie überhaupt sinnvoll war.

40 Prozent dieser Gruppe machten danach tatsächlich von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.

Schelm, wer also jetzt „Böses“ über die kritisierten, werblichen Aussagen am Anfang dieser Briefe denkt!

Finaler Kritikpunkt – die Provisionen

Womit sich letztendlich auch die Brücke zum Thema Provisionen schlagen lässt, denn auch hier kritisiert die BAFIN, dass nachwievor der Verkauf jener Restschuldversicherung seitens der Versicherungsgesellschaften außergewöhnlich hoch verprovisioniert werde. Ein finanzieller Anreiz, der zum einen zu einer hohen Verkaufsmotivation führt, zum anderen aber eben auch, gerade beim Thema Widerrufsrecht etc. grenzwertig zu arbeiten.

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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)