Minikredit-Rechner
Betrag
  100
€ 100
€ 1500
Laufzeit
Kredit 100 Effektiver Jahreszins
Zu zahlender Gesamtbetrag
Zahlbar am 01-01-0000 Sollzins 15%
2-Raten Option

Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

Wissenswertes
  • In nur 5 Minuten beantragt
  • Schufa-Eintrag? Kein Hindernis!
  • Schnell und papierlose Kreditabwicklung
  • Ohne Vorleistung
phone
Persönlicher Kontakt
(Montag - Freitag 9:00 - 17:30)
Teilen Sie diesen Artikel auf:
08.07.2021

Bundesregierung plant Provisionsdeckelung bei Restschuldversicherungen

Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor Restschuldversicherungen – zu teuer und zumeist wenig nützlich. Doch die Vermittler solcher Versicherungen, allen voran die Banken, verdienen an jeder vermittelten Versicherung einen gehörigen Anteil. Gutes Geschäft also. Doch der Gesetzgeber beabsichtigt nun, dem Provisions-Wahnsinn bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen ein Ende zu setzen.
Gesetzgeber plant Deckelung bei Provisionen für Restschuldversicherungen

Ein jeder Verbraucher, der bereits einmal einen Kredit aufgenommen hat oder aber zumindest vorhatte einen solchen aufzunehmen, kennt den Satz des Bankberaters: Möchten sie den Kredit absichern? Gemeint ist damit allgemeinhin, dass Angebot eine sogenannte Restschuldversicherung abzuschließen. Nun mag sich der eine oder andere Verbraucher an dieser Stelle durchaus die Frage des „Wieso, weshalb, warum?“ gestellt haben. Offiziell wird die Antwort hieraus wohl immer lauten, dass eine solche Versicherung vor un-planbaren Ereignissen wie Arbeitslosigkeit etc., die zu Problemen bei der Kredittilgung führen können, schützt. Doch hinter vorgehaltener Hand wird die Antwort zumeist lauten: Weil die Bank an solche einer Versicherung gutes Geld in Form einer Provision verdient!

Und genau diesen, teils ausufernd hohen Provisionszahlungen, will die Regierung nun einen Riegel vorschieben. So hat sich die Regierung darauf geeinigt, Provisionen für den Abschluss von Restschuldversicherungen zu deckeln. Konkret heisst dies, dass als Provision lediglich 2,5 Prozent des durch die Versicherung abgesicherten Kredits verlangt werden dürfen.

Bis zu 70 % Provision für die Bank bei Vermittlung einer Restschuldversicherung

Dass eine solche Deckelung der Provisionen bei den Restschuldversicherungen durch den Gesetzgeber dringend notwendig war, zeigt ein Blick in die Praxis. So ergaben Marktanalysen der Finanzaufsicht Bafin, dass Kreditinstitute, die die Darlehen ausgaben, von den Versicherungsunternehmen außergewöhnlich hohe Provisionen für die Vermittlung von Restschuldversicherungen einstrichen. So kam heraus, dass auf entsprechende Nachfrage der Bafin bei

  • zwölf Banken, dass diese Banken rund 50 Prozent der Versicherungsprämie erhalten.
  • sieben weiteren, befragten Banken lag die Provision sogar über 50 Prozent
  • in Ausnahmefällen sogar bei mehr als 70 Prozent

Und es ist für beide Seiten, also Banken und Versicherungen ein mehr als lohnenswertes Geschäft, denn nach Schätzungen wird für rund 30 Prozent der Darlehensverträge eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Insgesamt haben die Versicherungsunternehmen Restschuldversicherungsverträge mit 8,2 Millionen versicherten Personen im Bestand. Und ob der neuen geplanten Deckelung der Provisionen für diese Versicherungsverträge darf es somit nicht wundern, dass die Branche nebst Vermittler Sturm gegen dieses Vorhaben der Regierung läuft!

Versicherungsbranche läuft Sturm gegen die Provisionsdeckelung

So beschwert sich die Branche im Tenor, dass der Gesetzesentwurf einem „einem Verkaufsverbot gleich komme und drohe den Markt für Restschuldversicherungen in Deutschland zu zerstören“. Und liefert auch gleich eine Argumentation hinterher, die da lautet, dass man mit einer geplanten Deckelung von 2,5 Prozent und einer gleichzeitigen Beschränkung auf eine reine Abschlussprovision schlicht nicht kostendeckend arbeiten könne. Einen entsprechenden Beleg hierzu wurde seitens Branchenvertretern bis dato jedoch nicht geliefert.

Positives Feedback kommt von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer begrüßen die Initiative. „Es ist gut, dass der Deckel für Provisionen bei Restschuldversicherungen nun kommt“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Die aus ihrer Sicht massiven Exzesse im Vertrieb und beim Verkauf ließen sich so abmildern. Aber die Art und Weise, wie wenig am Kundenbedarf orientiert Restschuldversicherungen verkauft werden, bleibe eine Baustelle.

Fazit

Auch wenn die Gesetzesinitiative begrüßenswert ist, so sollte dennoch jeder Verbraucher beim Vorhaben einen Kredit aufzunehmen sich im Vorfeld des Bankgesprächs mit dem Thema Restschuldversicherungen ausführlich beschäftigen. Denn die Erfahrung zeigt auch, dass viele Versicherungsverträge aus einem zeitlichen Druck heraus und in blindem Vertrauen zum Bankberater abgeschlossen werden.
Teilen Sie diesen Artikel auf:
Zurück zur Blog-Übersicht

Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)