Wer einen Kredit beantragt, muss seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Sind diese nicht ideal – vielleicht das Einkommen zu gering oder die Schufa-Historie zu wechselhaft oder gar negativ belastet – muss das zwar nicht dringend eine Ablehnung bedeuten, es kann aber auf jeden Fall zu ungünstigeren Konditionen beim Kredit führen. Dann kann es hilfreich sein, einen Bürgen bei der Hand zu haben, dessen Voraussetzungen besser geeignet sind. In der Regel nimmt meist der Partner diese Rolle ein. Besonders bei Ehepaaren.
In vielen festen Partnerschaften oder bei Ehepaaren ist es durchaus normal, dass bei notwendigen Investitionen über einen gemeinschaftlichen Kredit nachgedacht wird. Diverse Banken und Portale für Kreditvergleiche werben direkt damit, dass günstigere Konditionen winken und eine höhere Wahrscheinlichkeit auf eine Kreditgenehmigung besteht, falls man zu zweit den Antrag stellt.
Was bei entsprechenden Tests bedeutet, dass gemeinsam beantragte Kredite bis zu stattlichen 20 Prozent günstiger abgeschlossen werden können als vergleichbar für eine Einzelpersonen. Aber ist das immer so klug? Die Verwaltung der gemeinsamen Finanzen ist ohnehin schon eine Herausforderung zwischen zwei Partnern. Da sollte man bei einem Kreditabschluss als Eheleute zumindest die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen, die dieses Verfahren mit sich bringt.
Vorteile von partnerschaftlich abgeschlossenen Krediten
Der Zinssatz könnte günstiger werden: Wenn der Partner oder die Partnerin eine bessere Bonität vorweisen kann, kann das den Zinssatz eines Kredites ebenso positiv beeinflussen, wie die Rückzahlungskonditionen. Das gilt jedoch auch für jeden anderen Mitunterzeichner, der potenziell ein höheres Einkommen und einen besseren Schufa-Score hat als man selbst.
Nachteile von zweit unterzeichneten Krediten
Die Schufa beider Unterzeichner wird beeinflusst: Ein gemeinschaftlich aufgenommener Kredit wirkt sich auch auf die Schufa beider Vertragsparteien aus. Gerät der Hauptkreditnehmer also mit einer Rückzahlung in Verzug, wirkt sich das auch negativ auf die Bonität des zweiten Unterzeichners aus.
Es ist wichtig, abzuwägen, ob die geringeren Zinsen eines Partnerkredites es wert sind, die Herrschaft über die eigene Bonität an eine andere Person abzugeben. Denn ein negativer Schufa-Score kann sehr lange, sehr schwerwiegende Konsequenzen für das eigene Leben und das Haushaltsbudget haben.
Es könnte die Kreditwürdigkeit des Partners schmälern: Einmal angenommen, ein Ehepaar hat sich entschieden, einen gemeinsamen Kredit für eine größere Anschaffung aufgenommen. Nun geht bei einem der Partner der Wagen kaputt. Da könnte die Finanzierung eines neuen Kfzs schwierig werden; zumindest aber würden die Konditionen eines Autokredites deutlich straffer ausfallen, als würde man ohne laufende Verbindlichkeiten in den Kreditvertrag gehen.
Im Scheidungsfall kann es hässlich werden: Der größte Haken an einem zu zweit unterschriebenen Kredit ist wohl, dass man im Zweifelsfall mit der gesamten Verantwortung für die Schulden alleine dasteht, ohne dass Zugriff auf das eheliche Vermögen hätte.
Vor allem für den Partner mit der besseren Bonität, kann das harsche Konsequenzen haben, denn an denjenigen werden sich die Schuldner zuallererst wenden. Aus einem partnerschaftlich unterzeichneten Kreditvertrag kommt man nur unter ganz bestimmten Umständen wieder heraus – und das Begleichen der Schulden ist in aller Regel der einfachste Weg.
Verheiratete nutzen Kreditvorteile nicht – zum Glück
Während sich also Finanzportale und Banken wundern, dass über 70 % der deutschen Ehepaare lieber nicht von vermeintlichen Kreditvorteilen profitieren möchten, sagt der gesunde Menschenverstand, dass sie womöglich sogar gut daran tun. Denn auch, wenn eine Beziehung und vor allem eine Ehe auf gegenseitiger Großzügigkeit basieren sollte, sollte man auch realistisch bleiben.
Nur allzu oft passiert es, dass ein Partner nicht rechtzeitig bezahlt oder sich komplett aus der Verantwortung stiehlt – mit nicht selten existenziellen, negativen Konsequenzen für den Anderen.
Dennoch: Bei einer gemeinschaftlichen Kreditaufnahme haften beide (Ehe)Partner, auch nach der Scheidung, gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank. Beide Partner sind also für den gemeinschaftlich aufgenommenen Kredit gleichermaßen verantwortlich.
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