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Kredit 100 Effektiver Jahreszins
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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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09.06.2017

Neue Regeln beim Video Ident beim Antrag auf einen Onlinekredit

Onlinekredit

Wer sich schnell günstig Geld leihen möchte, greift in der Regel zu einem zeitnahe verfügbaren Onlinekredit. Denn gerade Onlinekredite haben den Ruf besonders zeitnah verfügbar zu sein. Der gesamte Antragsprozess findet über das Internet statt und selbst bei dem bis dato zeitraubenden Verfahren der persönlichen Identifikation kommen mittlerweile Verfahren wie das Video-Identifikationsverfahren zum Einsatz. Die Verfahren gelten als technisch ausgereift und unter dem Aspekt des Datenschutzes sicher. Was entsprechende Zertifizierungen von technischer Seite auch bestätigen. Mit diesem Verfahren wird somit der Onlinekredit dann tatsächlich zum Schnellkredit beziehungsweise Sofortkredit.

BAFIN sieht Notwendigkeit der Verbesserung beim Video-Ident Verfahren

Doch anscheinend gibt es die Notwendigkeit das Verfahren zu optimieren. So sieht es zumindest die Bafin als oberste Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland. Ihrer Auffassung nach bietet das Video-Ident Verfahren in seiner jetzigen Anwendung Möglichkeiten des Missbrauchs. Und zwar in der Form dass Kriminelle beispielsweise ein Konto auf falschen Namen eröffnen können, weil die Vorgaben zur Prüfung des Ausweises nicht alle Sicherheitsmerkmale berücksichtigten. Auch Kreditkarten könnten so mit gefälschten Ausweisdokumenten angefordert werden. Hintergrund ist die Angst, welche nach Auffassung des bundesdeutschen Innenministeriums durchaus berechtigt sei, dass auf diesem Wege eine Möglichkeit bestehe den internationalen Terrorismus durch verschleierte Transaktionen zu finanzieren. Doch auch das Thema der internationalen Geldwäsche dürfte einen gehörigen Anteil an den jetzigen Regeländerungen beim Video-Ident Verfahren haben.

Neue Regeln beim Video-Ident Verfahren für Anbieter – kaum Änderungen für Verbraucher

Um diesen drohenden Missbrauch beim Video-Ident Verfahren in Zukunft deutlich zu erschweren, hat die Finanzaufsicht Bafin also nun neue Regeln aufgestellt beziehungsweise die Vorgaben für dieses Verfahren verschärft. Was bedeutet, dass sich die Anbieter und Nutzer jenes Verfahrens auf entsprechend notwendige Umstellung vorbereiten müssen. Für Verbraucher wird sich hingegen kaum etwas ändern. Es werden also vornehmlich die Anbieter in die Pflicht der Verfahrensanpassung genommen.

So wurden gemeinsam mit Banken und Finanzdienstleistern sowie den verschiedenen Anbietern des Video-Identverfahren neue Sicherheitskriterien erarbeitet. So gelten ab dem 15. Juni 2017 die folgenden höheren Sicherheitskriterien bei der digitalen Identitätsprüfung:

  • Die Identifizierung darf nur noch durch speziell geschulte Mitarbeiter erfolgen. Sie müssen Kenntnis von gängigen Fälschungsmerkmalen und geldwäscherechtlichen Vorschriften erwerben.
  • Künftig werden nur noch Ausweisdokumente zur Identitätsprüfung zugelassen, die über optische Sicherheitsmerkmale wie holographische Bilder verfügen.
  • Die Mitarbeiter, welche die Identitätsprüfung durchführen, dürfen sich dazu nur in mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Räumen aufhalten, um Dritten den Zugang zu erschweren.
  • Die Verbindung, über welche die Prüfung vorgenommen wird, muss verschlüsselt sein.

Was ändert sich für Verbraucher ab Juni 2017?

Die gute Nachricht: Für Verbraucher und potentielle Kunden, welche ab Mitte Juni 2017 beabsichtigen einen Kredit, ein Girokonto oder auch eine Kreditkarte beantragen zu wollen, ändert sich erstmal rein gar nichts. Ganz im Gegenteil. Durch die neuen Sicherheitsvorgaben wird dem Verbraucher klar signalisiert, dass seine Daten noch sicherer sind. Damit könnte sich das Vertrauen in das Thema “Video-Identifikation“ steigen und den Banken, welche dieses Verfahren anbieten somit weitere „Online“-Kunden bescheren. Gleichzeitig sind die neuen Sicherheitskriterien der vom Videoident gewohnten Geschwindigkeit nicht abträglich. Für Verbraucher werden ein Kredit- oder Kreditkartenantrag sowie eine Kontoeröffnung weiterhin bequem und schnell aus den eigenen vier Wänden möglich sein. Das Verfahren wird jetzt eben halt noch deutlich sicherer.

Redakteur: Markus Gildemeister

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