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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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04.11.2021

EUGh Urteil zum Kreditwiderruf: Bankenfachverband fordert mehr Rechtssicherheit

Es war zu erwarten, dass das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Kreditwiderruf bei den Banken zu Unmut führen würde. So wundert es nicht, dass der Bankenfachverband nun die Interessen seiner Mitglieder durch Forderung nach mehr Rechtssicherheit unterstreicht und den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt.
EUGh Urteil zum Kreditwiderruf: Bankenfachverband fordert mehr Rechtssicherheit
Was viele Verbraucher höchst zufrieden vernommen haben, sorgt bei den betroffenen Banken für erheblichen Unmut – das erst kürzlich gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Kredit-Widerruf beispielsweise bei Autokrediten. Aufgrund dieser Entscheidung pro Verbraucher müssen sich zahlreiche Banken nunmehr mit einer Unsumme an widerrufenen Kreditverträgen beziehungsweise Autofinanzierungen „herumschlagen“ und ihre aktuellen Kreditverträge entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes anpassen. Und genau an dem Punkt tritt nun der Bankenfachverband an die vorderste Front und plädiert für ein gesetzliches Muster für Pflichtangaben bei den Verträgen.

Bankenfachverband kritisiert Zweckentfremdung des Kreditwiderrufs

So fordert der Bankenfachverband vom Gesetzgeber einen aktiven Beitrag zu mehr Rechtsfrieden und mehr Rechtssicherheit für die kreditgebende Wirtschaft. Entsprechend äußerte sich der Verbandsgeschäftsführer Jens Loa:

"Wir brauchen ein gesetzliches Muster für die vertraglichen Pflichtangaben bei Verbraucherkrediten. Denn das würde nicht nur die Banken an sich, sondern vor allem auch die Gerichte erheblich entlasten. Der Bankenfachverband spricht sich klar und deutlich gegen jede Zweckentfremdung des Widerrufsrechts aus“.

Und ergänzte in seiner Erklärung, dass der Kreditwiderruf eigentlich als eine Art „Übereilungsschutz“ gedacht sei. So soll Verbrauchern mittels der Option eines Kreditwiderrufs unmittelbar nach Vertragsabschluss ermöglichen, sich von einem etwaig vorschnell abgeschlossenen Kreditvertrag zu lösen. Für eine Auflösung eines Kreditvertrages – in welcher Form auch immer – nach mehreren Jahren oder gar nach Vertragsbeendigung, sei eine Option des Kreditwiderrufs aus seiner Sicht jedoch nicht gedacht geschweige denn „eingerichtet“ worden.

EUGh Urteil stärkt Rechte von Verbrauchern bei fehlerhaften Kreditverträgen

Der EuGH hatte Anfang September 2021 weitreichende Aussagen zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Falle des Widerrufs von Kreditverträgen getroffen. Das höchste Gericht der EU konkretisierte, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen. Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer "leicht nachvollziehbaren Weise" angegeben werden.

Mit ihrer Entscheidung stellen sich die Luxemburger Richter gegen die langjährige Rechtspraxis in Deutschland und auch gegen die Rechtsmeinung des Bundesgerichtshofs (BGH). Es bleibe daher abzuwarten, ob und inwieweit der BGH dem EuGH-Urteil folgen werde, so der Branchenverband.
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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)