Was tun, wenn auf der einen Seite die monatlichen Einnahmen aufgrund von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit komplett einbrechen, auf der anderen Seite aber monatliche Verpflichtungen bestehen? Beispielsweise in Form von verpflichtenden Ratenzahlungen bei Krediten, die in der Vergangenheit aufgenommen wurden? Gerade jetzt, wo die Corona Pandemie nach wie vor das tägliche Leben bestimmt und den bis dato gewohnten Alltag – gerade auch in bezug auf das Arbeitsleben – komplett durcheinander wirbelt, ist guter Rat teuer – zumindest aber mal wünschenswert.
Die finanzielle Belastung verringern – so geht es
Was kann man als Verbraucher und Kreditnehmer mit laufenden Verpflichtungen unternehmen, wenn die Schuldenlast drückt und die eigene finanzielle Situation ein bis dato gewohntes Rückzahlungsverhalten einfach nicht mehr zulässt? Und die gesetzliche verordnete Möglichkeit der Stundung laufender Kreditverpflichtungen auch nicht mehr gilt?
In allererster Linie gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und sich ein Gesamtbild der eigenen Situation zu machen. Wobei als Ergebnis zumeist die Erkenntnis folgt, dass eine Umschuldung der Kredite am sinnvollsten erscheint. Doch was ist eigentlich bei einer Umschuldung genau möglich und mit welchen Zusatzkosten muss gegebenenfalls gerechnet werden?
Die „Idee“ der Umschuldung
Gerade bei Krediten, die in Zeiten hoher Kreditzinsen abgeschlossen wurden kann sich die Umschuldung unter dem Aspekt einer realisierbaren Zinsersparnis lohnen. Das Gleiche gilt bei mehreren Kredite mit unterschiedlichen Konditionen, die bei einer Zusammenfassung ebenfalls günstiger werden und zudem den Vorteil haben, als Kreditnehmer zukünftig nur noch einen Gläubiger bedienen zu müssen.
So wird statt mehrerer, möglicherweise unterschiedlicher Raten zukünftig nur noch eine Rate im Monat für den neuen Umschuldungskredit fällig. Zudem steht mit der Zusammenfassung mehrerer Kredite ein festes Datum fest, an dem die Schulden beglichen sind.
Desweiteren kann die zu zahlende Rate im Rahmen der Umschuldung auf einen Kredit neu verhandelt werden und so an die etwaige veränderten Lebens- und Finanzverhältnisse angepasst werden. Die Folge? Entspannung der eigenen finanziellen Situation und deutlich verbesserte Planbarkeit.
Kommen bei einer Umschuldung zusätzliche Kosten auf einen zu?
Grundsätzlich gilt Folgendes: Die vorzeitige Gesamttilgung eines Kredits und damit auch die Umschuldung ist immer möglich. Dies ist in der deutschen Gesetzgebung durch den § 500 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entsprechend geregelt. Allerdings kann die kreditgebende Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die in der Regel dazu dient, den Zinsverlust der Bank durch die vorzeitige Ablösung durch Umschuldung auszugleichen. Banken nutzen diese Entschädigung vor allem dann, wenn der Umschuldungskredit bei einem anderen Finanz-Institut aufgenommen wird.
Aber diese Vorfälligkeitsentschädigung ist vom Gesetzgeber in Ihrer Höhe begrenzt und zwar nach § 502 BGB in Form einer Deckelung, die sich wie folgt darstellt >>
• Sie darf höchstens ein Prozent der Restschuld betragen, wenn die Restlaufzeit des Kredits mehr als ein Jahr beträgt.
• Bei kürzeren Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr können Banken höchstens ein halbes Prozent der Restschuld verlangen.
• In keinem Fall darf die Entschädigungszahlung die Zinsen übersteigen, die der Bank tatsächlich durch den verfrühten Ausgleich des Restkreditbetrags entgehen.
Wenn ein bestehender Kredit umgeschuldet werden soll, dann gilt es einen genauen Blick in den Kreditvertrag zu werfen. Denn bei vielen Krediten ist eine gebührenfreie Gesamttilgung möglich, womit eine Vorfälligkeitsentschädigung gar nicht erst geleistet werden muss.
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