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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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31.08.2016

Kredit ablösen mit Steuerrückzahlung

Kredit

Eine der wohl unbeliebtesten Aufgaben im Jahr ist die Abgabe der sogenannten Steuer-Erklärung, welche für jeden deutschen Bundesbürger im Arbeitsverhältnis verpflichtend ist. Das Ausfüllen zahlreicher Dokumente, das Kopieren von Belegen und dann das oftmals lange Warten auf den Steuerbescheid – Dinge, die der Bundesbürger oftmals bis zum letzten Drücker aufschiebt. Eigentlich unverständlich, denn der alljährliche Steuerbescheid verspricht oftmals eine Rückerstattung und somit eine unerwartete Finanzspritze. Steuerzahler, die Geld vom Finanzamt zurückerhalten, haben also eigentlich allen Grund zur Freude. Kommt es zu einer Erstattung sollte man sich jedoch gut überlegen, wie man diesen Geldbetrag möglichst sinnvoll einsetzt. Insbesondere dann, wenn man laufende Kredit hat. Denn wird die Steuerrückzahlung gekonnt eingesetzt, kann man als Kreditnehmer Einiges an zusätzlicher Ersparnis bei den Kreditkosten herausholen.

Sondertilgung beim Kredit mit Steuerrückzahlung

Unter der Voraussetzung, dass man als Ergebnis seiner Steuerklärung Geld vom Fiskus erstattet bekommt, kann und sollte dieses Geld vorrangig für die Tilgung eines Kredits genutzt werden. Wer zu viele Abgaben geleistet hat, erhält laut Statistischem Bundesamt im Schnitt immerhin 875 Euro an Steuern zurück. Mit dem Einsatz einer solchen Summe werden schnell einige hundert Euro weniger an Zinsen für einen Kredit fällig. Wer also das Geld vom Fiskus für eine Sondertilgung bei einem laufenden Kredit nutzt, verdient sich zur Steuerrückzahlung bestenfalls noch dreistellige Beträge dazu. Einer Schuldenreduzierung sollte also dem Konsum eindeutig Vorrang gegeben werden. Wie sich der Einsatz der durchschnittlichen Steuererstattung von 875 € durch eine Sondertilgung bei einem Kredit auswirkt zeigt folgendes Rechenbeispiel (exemplarisch):

Laut SCHUFA Kreditkompass 2016 lag die durchschnittliche aufgenommen Kreditsumme 10.039 Euro. Für die Rückzahlung dieser Kreditsumme werden im Durchschnitt 47,3 Monate benötigt. Einschließlich der Zinsen in Höhe von 4,93 Prozent eff. p.a., wie ihn die Deutsche Bundesbank ermittelt, kostet der Kredit somit rund 233,47 Euro pro Monat. Angenommen, der Abschluss dieses Kredites liegt genau ein Jahr zurück, so sind gegenwärtig noch 35,3 monatliche Raten von insgesamt 7.669,53 Euro offen. Die Zinskosten für die restliche Laufzeit belaufen sich auf 572,29 Euro. Soweit der Ist-Zustand. Werden nun die bereits erwähnten 875 € aus der Steuerrückzahlung für eine Sondertilgung genutzt, so verringert sich dadurch die Restschuld und die Laufzeit seines Kredites. Zudem werden dank dieser Sondertilgung insgesamt 127 Euro WENIGER an Zinsen fällig.

Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung beim Kredit

Eins vorweg: Möglich ist eine Sondertilgung bei einem Kredit immer, denn darauf haben Kreditnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Banken können jedoch eigenständig entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie eine Gebühr für die Leistung einer Sondertilgung veranschlagen. Während das eine Finanzinstitut vollständig darauf verzichtet, sind Sondertilgungen bei anderen Banken nur bis zu einer bestimmten Höhe oder Anzahl gebührenfrei. Wieder andere Banken erheben in jedem Fall eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Jedoch gilt hier: Die Höhe dieser Gebühr für eine Sondertilgung beim Kredit ist gesetzlich geregelt. So dürfen Banken ihren Kunden maximal ein Prozent der Sondertilgung in Rechnung stellen. Bei Ratenkrediten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr liegt der Höchstsatz bei 0,5 Prozent.

Redakteur: Markus Gildemeister

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