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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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23.11.2017

Kredit von der Steuer absetzen

Steuern sparen oder zumindest Dinge über die Steuererklärung erstattet bekommen: Wer möchte das nicht? Dass man im Rahmen jener Erklärung auch die Kosten eines Kredits absetzen kann, wissen jedoch nur die wenigsten Verbraucher.
Kreditkosten von der Steuer absetzen

Das bei der Aufnahme eines Kredit nicht nur Kosten hinsichtlich der Zinsen anfallen, dürfte den meisten Menschen bekannt sein. Denn es fallen zudem mit Abschluss des Kredit auch sogenannte Einmalkosten an, die gerade bei höheren Kreditsummen, beispielsweise bei Immobilienkredite, beträchtliche Dimensionen erreichen können. Wer jedoch der Auffassung ist, dass diese Kosten „verloren“ sind, der irrt sich, denn es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eben diese Einmalgebühren eines Kredits von der Steuer abzusetzen. Was muss also als Voraussetzungen vorliegen, um den Vorteil der steuerlichen Geltendmachung von Kreditkosten zu erlangen?

Kredite rund um Immobilien bieten Möglichkeiten der Steuererstattung

Die Antwort auf eine solche Frage ist recht eindeutig: Wurde ein Kredit aufgenommen, um mit dem kredit- finanzierten Objekt Einnahmen zu erzielen, können die Kreditkosten steuermindernd im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuer geltend gemacht machen.

Beispiel 1: Modernisierungskredit und Immobilien-Erwerbskredit

Wird ein Kredit aufgenommen, um damit ein Mietobjekt zu renovieren oder zu modernisieren, so können auch die Zinsen eines Kredit von der Steuer abgesetzt werden. Der Grund hierfür: Da die Immobilie einem gewerblichen Zweck dient, mit der Einnahmen erzielt werden, werden alle damit verbundenen Kosten den Mieteinnahmen gegenübergestellt. In diesem Fall handelt es sich um Werbungskosten, die entstehen, um das Einkommen zu gewährleisten. Dient der Kredit gar dem Erwerb einer Immobilie, welches dem vorrangigen Zweck dient, hiermit Mieteinnahmen zu erzielen, so können auch andere Kosten wie beispielsweise die Notargebühren steuermindernd angerechnet werden.

Beispiel 2: Betriebliche Investitionen auf Kredit

Auch wer als Freiberufler arbeitet, wird die Möglichkeit geboten, denn Fiskus an etwaige anfallenden Kosten für betriebliche Investitionen zu beteiligen. Klassisches Beispiel hierfür ist der kredit-finanzierte Kauf von technischem Equipment wie einem PC, Notebook und / oder beruflich genutzte Software. Um diese Kosten steuerlich geltend zu machen, sind jedoch entsprechende Belege in Form von Rechnungen und mit der Anschaffung verbunden Kreditverträge einzureichen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das, falls beruflich erforderlich, die Kosten für eine kredit-finanzierte Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Doch auch hier ist zwingend darauf zu achten, dass ein Nachweis dahingehen erbracht wird, der belegt, dass diese Zweitwohnung tatsächlich berufsbedingt bezogen wird. Denn so dient die Wohnung der Sicherstellung von lebensnotwendigen Einkünfte. Somit können hiermit verbundene Kosten als steuermindernde Werbungskosten geltend gemacht werden.

Beispiel 3: Zinsen für ein Kredit-finanziertes Auto steuerlich absetzen

Die Kreditzinsen für den Autokauf sind für Freiberufler ebenfalls nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Auto für die Erzielung von Einnahmen benötigt wird. Voraussetzung hier ist, das Führen eines Fahrtenbuches, aus welchem der genaue Anteil jener Fahrten hervorgeht, welche als gewerblich durchgeführt wurden.

Besonderheit: Wird das Auto ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt, sind sogar die gesamten Finanzierungskosten steuermindernd absetzbar. In diesem Fall sind alle Kosten, die für die Anschaffung und den Betrieb des Fahrzeugs anfallen, Werbungskosten und werden deshalb einnahmemindernd berücksichtigt.

Redakteur: Markus Gildemeister

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