Banken wollen und müssen Geld verdienen und das wohl einträglichste Geschäft das die meisten Banken haben ist neben dem Investmentgeschäft, das Verleihen von Geld also dem gewähren von Krediten. Oft ist es so, dass mehr als die Hälfte des Geschäftsvolumens einer Bank dem Kreditgeschäft entspringt. Womit deutlich wird, dass die Bank bei der Vergabe von Krediten größten Wert darauf legt, dass die gewährten Kredite vertragsgemäß getilgt werden oder aber bei drohendem Kreditausfall Möglichkeiten bestehen durch den Einzug alternativer Mittel der Verlust aufgefangen beziehungsweise weitestgehend finanziell abgefangen werden kann.
Ergo: Gerade bei größeren Kreditsummen und längeren Laufzeiten verlangt vom Kreditnehmer die Vorlage sogenannter Kredit-Sicherheiten, die quasi als Pfand für die gesamte Laufzeit des Kredits Verwendung findet.
Kreditsicherheiten dienen als Pfand bei drohendem Kreditausfall
Doch Kreditsicherheit ist nicht Kreditsicherheit und die Ansprüche der Bank an solche eine Sicherheitsleistung variieren teilweise sehr stark. Denn bei der Bewertung einer Kreditsicherheit spielen für die Bank verschiedene Faktoren eine ganz entscheidende Rolle. Dazu zählen bei einem Kredit vor allem für welchen Zweck, in welcher Höhe und über welche Laufzeit das gewünschte Darlehen benötigt wird. Im Zuge der Ermittlung dieser Daten wird Ihnen die Bank dann die Forderung nach einer eventuell benötigten Kreditsicherheit stellen. Um hier jedoch nicht unliebsam überrascht zu werden, zeigen wir Ihnen was Sie hier eventuell erwarten können.
Sicherheitsleistungen oft abhängig von der Höhe der Kreditsumme
Spezielle Kreditsicherheiten fallen in der Regel nicht an, wenn es um kleinere Kredite bei der Hausbank oder auch bei einem speziellen Kreditdienstleister geht. Handelt es sich um einen Kleinkredit bis circa 5.000 Euro mit kurzen, überschaubaren Laufzeiten, reicht in allererste Linie eine gute Bonität als Kreditsicherheit aus. Voraussetzung ist zudem ein monatlich in ausreichender Höhe verbuchbarer Gehaltseingang, der in dem Fall als ausreichende Absicherung gewertet wird.
Jedoch kann es sein, dass sich die Bank im Kreditvertrag eine Hintertür offen lässt und zwar in Form einer sogenannten Lohnpfändungsklausel. Durch eine solche Klausel sichert sich die Bank das Recht zu, notfalls über den Gehaltseingang die monatlichen, unbezahlten und zur Zahlung angemahnten Kreditraten direkt einzuziehen
Bürgschaft als Kreditsicherheit
Kann hingegen seitens des Kreditnehmers keine ausreichende Bonität belegt werden, so kann hier ein solventer Bürge als Kreditsicherung agieren. Dies kann beispielsweis bei Personen der Fall sein, dies sich noch in der Ausbildung, im Studium oder in der Probezeit befinden.
Bedingung ist hierzu, dass der Bürge nicht Schufa- belastet ist und eine belegbare Solvenz aufweist. Wird der Bürge seitens der Bank akzeptiert, so trägt der Bürge ab dem Moment der ersten Ratenfälligkeit auch das Risiko eines möglichen Kreditausfalls. Denn er oder Sie haftet bei Zahlungsverzug und drohemden Kreditausfall als Dritt-Person gegenüber der Bank.
Übereignung des gekauften Gegenstandes als Kreditsicherheit
Die Sicherheitsübereignung ist eine gerade bei Autokäufen als auch der Immobilienfinanzierung häufig angewandte Kreditsicherheit. Dabei streckt der Kreditgeber das Geld für das KFZ etc. vor und erhält hierfür als Sicherheit den KFZ-Brief als Sicherheit für den gewährten Kredit. Was bedeutet, dass der eigentliche Käufer des Fahrzeugs bis zur vollständigen Tilgung des KFZ-Kredits lediglich ein Nutzungsrecht für das neue Auto genießt.
Absicherung mittels spezieller Kreditversicherung / Restschuldversicherung
Zu größeren Kreditsummen werden öfters Restschuldversicherungen angeboten. Sinn dabei ist, dass diese den Kreditnehmer absichert für dessen Ausfall. Verliert der Kreditnehmer beispielsweise seinen Job oder wird chronisch krank, kann dann oftmals die Tilgungsrate nicht mehr bedient werden. In diesem Fall springt die Restschuldversicherung ein. Diese Versicherung macht jedoch am ehesten bei einem langfristigen Kredit wie der Baufinanzierung Sinn. Bei allen anderen Darlehensformen sollte der Abschluss einer RSV aufgrund der recht hohen Kosten grundsätzlich nicht in Betracht gezogen werden.
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