In Krisenzeiten gerät vieles aus den Fugen und die aktuelle Corona Krise ist zweifelsohne eine, wenn nicht die härteste Krise nach dem 2. Weltkrieg. Und bei aller Sorge um die eigene Gesundheit rücken in solchen Zeiten auch Probleme an den Tag mit denen man wohl im Alltag wohl kaum oder aber nur in geringem Umfang gerechnet hätte. Und das trifft vor allem dann zu, wenn aufgrund einer Krise die finanzielle Versorgung durch ausbleibende Einnahmen als Unternehmer oder aber auch Probleme bei den Gehaltszahlungen auftreten.
Nicht nur, dass alltägliche Versorgung mit den elementaren Dingen des täglichen Lebens problematisch werden kann. Sondern eben auch dann, wenn die finanzielle Verpflichtungen wie beispielsweise aus Krediten zu einer immer schwieriger lösbaren Aufgabe werden. Was in solch einem Fall tun? Kredit stoppen, Kredit stunden? Was sollte und was kann man unter diesem Aspekt tun?
Kreditschulden müssen getilgt werden – aber auch in unverschuldeten Krisenzeiten?
Fakt ist, dass Banken bei der Vergaben von
Krediten und Darlehen darauf vertrauen müssen, dass der vergebene Kredit auch entsprechend der im Kreditvertrag geregelten Bedingungen regelmäßig, also konstant vom Kreditnehmer getilgt wird. Hat man Probleme bei der Tilgung zum Beispiel durch Eintritt der Arbeitslosigkeit, durch Kurzarbeit oder anderen finanziell durchaus schwerwiegenden Ereignissen im privaten Bereich kann man mit der Bank sicherlich über eine Stundung und Ratenpause sprechen.
Jedoch muss hier klar sein, dass sich die Bank dies mit entsprechenden Gebühren entsprechend bezahlen lässt. Doch was ist, wenn, wie nun aufgrund der Corona Krise, Kredite gestundet oder gar hinsichtlich der Tilgung auf unbestimmte Zeit gestoppt werden ? Schließlich ist die Situation nicht eigenverschuldet!
Grundsätzlich gilt: Außergewöhnliche Ereignisse setzen kulante Lösungen voraus
Im Grundsatz gilt zu verstehen, dass die aktuelle Corona Krise ein Ereignis ist, dass weitreichende Folgen für das tägliche Leben nach sich zieht. Zwar müssen Banken auch in Zeiten einer solchen Krise ihr Interesse an einer Rückzahlung eines gewährten Kredits aufrechterhalten – und zwar normalerweise ohne irgendwelche Probleme. Dennoch kann und muss eine Bank eben auch die individuelle Situation verstehen und demnach die eigenen Regeln der aktuellen Situation entsprechend anpassen.
Jedoch ist es eben auch so, dass es in Zeiten schwerwiegender Krisen keinerlei Vorgaben, schon gar nicht von Seiten der Gesetzgebung, gibt, für Banken hinsichtlich Stundungsregeln oder Vergleichbarem gibt. So obliegt es jeder Bank individuell entsprechende Regelungen mit Kreditkunden in „Not“ zu finden und diese dann auch umzusetzen.
Kredit stunden in Zeiten von Corona: Wieviel Kulanz wird geboten?
Betrachtet man Erfahrungen von Kreditkunden, ob der bisher geltenden Praxis von Banken und Kreditinstituten beim Thema Stundung, so lässt sich erkennen, dass eine Vielzahl der in Deutschland aktiven Finanzinstitute Kreditkunden in Not zumeist 1-2 Monatsraten stunden beziehungsweise zurückstellen. Zumeist dann damit verbunden, dass diese zwei Monatsraten dann an das Ende der ursprünglich festgelegten Kreditlaufzeit „angehängt“ werden.
Soll ein Kredit jedoch über einen Zeitraum, der länger als die genannten 4-8 Wochen andauert, quasi „stillgelegt“ werden, verhalten sich Banken in der Regel weniger kulant, da dies im Grunde der Gefahr des totalen Kreditausfalls gleichkommt. Doch in einer aktuellen Situation wie der Corona Krise, wo letztendlich niemand weiß, wie lange eine Einschränkung der Gehaltszahlungen beziehungsweise dem teilweisen Ausfall der Gehaltszahlungen andauert, zeigen Banken die Bereitschaft sich der Situation auch im Falle einer Stilllegung eines
Darlehens anpassen zu können.
Corona Krise: Gros der Banken gewährt Stundung von durchschnittlich 3 Monaten
Im Rahmen der aktuellen Krise zeigt sich in Umfragen beziehungsweise spezifischen Anfragen bei Banken, dass diese sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden, vor allem ihrer Kreditkunden durchaus bewusst sind, wenn es um das Thema Tilgungsschwierigkeiten geht.
So gewähren zahlreiche Banken zumeist 3 Monate Stundung und zwar ohne Mehrkosten und ohne aufwendige persönliche Gespräche, die momentan ohnehin nicht stattfinden dürfen (und auch nicht sollten!).
Lösungen individuell mit der kreditgewährenden Bank vereinbaren
Zudem sind auch Signale dahingehend zu vernehmen, dass weitere Zeiträume der Stundung gewährt werden, sollte die Situation länger während bestehen oder sich sogar verschärfen. Generell gilt jedoch sich bei Bedarf an einer Stundung beziehungsweise Stilllegung des gewährten Kredits und / oder Darlehens auf individueller Ebene mit der Bank in Verbindung zu setzen und die persönliche Situation zu erörtern. Es darf nach aktuellem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass die Bank eine erhöhte Kulanz hinsichtlich einer einvernehmlichen Lösung an den Tag legen wird.
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