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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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01.05.2020

Problematisch: Kredit in der Elternzeit

Für viele Paare ist es die Krönung des gemeinsamen Zusammenlebens – die Geburt des eigenen Kindes. So groß die Freude über den Familienzuwachs zunächst ist, so stellt sich bei den meisten Eltern doch recht schnell die Frage: Wie soll man eigentlich all die notwendigen Neu-Anschaffungen finanzieren? Per Kredit? Vordergründig durchaus denkbar, doch der Kredit in der Elternzeit ist ein schwieriges Unterfangen.
Problematisch: Kredit in der Elternzeit

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes ändern nicht nur die Lebensumstände, sie sind in der Regel auch mit unaufschiebbaren einmaligen Neuanschaffungen in einem kurzen Zeitraum als auch erhöhten Kosten im Alltag verbunden. Und so macht sich, bei aller Freude über den Familienzuwachs an sich, in einem Punkt recht schnell eine gewisse Ernüchterung breit: Die gesamten Kosten, die das neue Familienmitglied mit sich bringt, sind deutlich höher als gedacht. Und folglich nicht selten die Frage. Wie soll das eigentlich alles finanziert werden?

In der Regel erfolgt die Beantwortung jener Frage mit „Kredit“. Was im Grunde auch logisch ist, denn gerade solche Umstände machen Kredit-Angebote ja attraktiv. Ratenkredite sollen schließlich dabei helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Sondersituationen zu lösen. Doch es gibt Einschränkungen und die gelten insbesondere für Eltern. Denn für Paare in Elternzeit ist es oft mehr als schwierig, einen Kredit bewilligt zu bekommen.

Kredit in Elternzeit: Knackpunkt ist ausgerechnet das Elterngeld

Der Stolperstein bei der Vergabe eines Kredits in Elternzeit stellt ausgerechnet das vom Staat gezahlte Elterngeld dar. Zur grundlegenden Erläuterung:

67 Prozent des bisherigen Netto-Gehalts werden für maximal 14 Monate weitergezahlt, um Mutter oder Vater die Möglichkeit zu geben, beim Kind zu bleiben. Der Fehler liegt nun bei der Interpretation des Elterngeldes: Kann es als Gehalt gewertet werden?

Die meisten Eltern kalkulieren im Vorfeld eines Kreditantrags wie folgt: Sie addieren das Gehalt des weiterhin arbeitenden Elternteils und das Elterngeld. Klingt auf den ersten Blick logisch, ist aber grundlegend falsch und somit der Stolperstein. Denn die Rechtslage klammert beim Elterngeld eine für Banken elementare Option aus – das sogenannte Pfändungsrecht.

Kreditsicherheiten: Gehalt kann gepfändet werden, Elterngeld ist pfändungssicher

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Zielsetzung die Versorgung der Familie sicherzustellen. Und diese Sicherstellung funktioniert nur, wenn kein externer Zugriff (Pfändung) erfolgen kann. Ergo ist das Elterngeld pfändungssicher.

Wird also ein Kredit aufgenommen und kann dieser, aus welchen Gründen auch immer, nicht bedient werden, kann die Bank das Elterngeld NICHT pfänden. Insofern fällt das Elterngeld also als Absicherung des Kredits raus. Insofern ist es also nur logisch, dass kaum eine Bank das Elterngeld als Teil der Einkünfte anerkennt ergo dieses Geld als Sicherheit für den Kredit anerkennt.

Weiterer, sich aus der vorherigen Situation ergebendes Hindernis: Fällt das Elterngeld also raus, bleibt nur noch der Lohn des weiterarbeitenden Elternteils. Dieses Gehalt muss jedoch drei Personen versorgen. Und hier greift dann abermals die Gesetzgebung, denn die gesetzliche Pfändungsfreigrenze steigt an.

Ein Beispiel: Die unterste Pfändungsfreigrenze für eine Person liegt bei 1.139 Euro netto. Bei drei Personen darf eine Teilpfändung jedoch erst ab etwa 2.040 Euro netto monatlich erfolgen.

Liegt das Einkommen des weiterhin verdienenden Elternteils unterhalb dieser Pfändungsfreigrenze hat die Bank also im Falle eines drohenden Kreditausfalls überhaupt keine Möglichkeit mehr, irgendwelche Forderungen in Form einer Pfändung geltend zu machen. Resultat? Die Banken winken freundlich, aber bestimmt ab! Die Frage, die sich also stellt: Besteht überhaupt die Chance auf einen Kredit in Elternzeit? Durchaus.

Lösung? Kredit von privat und / oder Bürgen

Mögliche Alternative, um einen Kredit während der Elternzeit zu erhalten, stellen sicherlich die mittlerweile recht zahlreichen Peer to Peer Kreditplattformen dar. Denn auf diesen Plattformen sind es private Anleger, welche entscheiden, ob ein Privat-Kredit gewährt wird oder nicht. Vorteil bei privaten Anlegern, dass hier typische Bewertungskriterien, welche Banken bei der Kreditvergabe anwenden, eher hinten anstehen.

Auf diesen Kreditplattformen wird beispielsweise nicht ausschließlich die Bonität und die Zusammensetzung der Einkünfte betrachtet, sondern auch der Grund der Anfrage. Und das Wohlergehen eines Kindes ist zweifelsohne ein guter Grund, einen Kredit trotz Elternzeit zu gewähren. Für private Kreditgeber können zwischenmenschliche Faktoren durchaus eine deutlich gewichtigere Rolle spielen als die Interpretation dessen, was Elterngeld nun darstellt.

Beste Lösung? Bürgen benennen

Doch die einfachste Möglichkeit, um doch den benötigten Kredit zu erhalten, ist die Stellung beziehungsweise Benennung eines oder mehrerer Bürgen. Es handelt sich um eine weitere Person, die sich dazu bereiterklärt, das Darlehen zu tilgen, sollte die Rückzahlung durch die Eltern platzen. Der Bürgschaftsfall tritt in der Regel ein, wenn zwei Raten vollständig nicht gezahlt wurden.

Jedoch ist zu beachten, dass der Bürge keine Probleme mit der Schufa haben darf. Zudem sollte der Bürge ein Gehalt oberhalb der Pfändungsfreigrenze belegen können.

Übrigens: In vielen Fällen springen die Großeltern des Nachwuchses als Bürgen ein.

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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)