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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 2 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. 2/3 Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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04.10.2016

Kredit für Azubis: die Möglichkeiten mit staatlichen Hilfen (Teil 2)

kredit für azubis

Nachdem wir in unserem 1. Teil unserer Artikelserie erläutert haben, welche grundlegenden Voraussetzungen bei einem Kredit für Azubis vom Kreditnehmer geschaffen werden müssen, beschäftigen wir uns nun im 2. Teil der Artikelserie mit dem Thema der staatlichen Hilfen. Denn bevor man sich nach entsprechenden Kreditangeboten aus der freien Wirtschaft umschaut, sollten aufgrund der deutlichen besseren Kreditkonditionen die staatlichen Kreditangebote in Augenschein genommen werden. Insofern gilt also, das, wenn ein Kredit erforderlich erscheint, zuerst einmal die zumeist zinslosen staatlichen Förderungen den Finanzbedarf decken können. Dabei sind die staatlichen Finanzquellen durchaus vielfältig und decken eine Vielzahl an möglichen Anwendungen ab. Es gilt die einzelnen Angebote und Möglichkeiten der Finanzierung im Einzelnen zu betrachten.

Möglichkeit 1: Finanzielle Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche

Der Staat unterstützt auch junge Menschen die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Dafür muss der Antragssteller als Bewerber für einen Ausbildungsplatz bei der Arbeitsagentur gemeldet sein. Sie gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für Reise- und Bewerbungskosten, Übergangsbeihilfen und Zuschüsse für einen notwendigen Umzug sowie eine "Ausrüstungsbeihilfe", die für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gezahlt wird. Wichtig ist es, die Anträge fristgerecht - also bei einem Umzug vor dem Ortswechsel - zu stellen.

Möglichkeit 2: Die Berufsausbildungsbeihilfe

Diese Förderung erhalten Auszubildende, die entweder eine duale Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung in einem anerkannten Beruf absolvieren. Wenn Lehrlinge beispielsweise während ihrer Berufsausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, können sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Als Faustregel für eine entsprechende Gewährung unter dem Aspekt der „Distanz“ gilt hier etwa eine Stunde Fahrzeit pro Weg. Eine Ausnahme wird dabei für Auszubildende gemacht, die über 18 Jahre alt sind oder verheiratet oder Vater oder Mutter eines oder mehrerer Kinder sind. Hier wird die Beihilfe zur Berufsausbildung (BAB) auch dann gezahlt, wenn das Elternhaus in "erreichbarer Nähe ist". Bei einer Antragsstellung nach Ausbildungsbeginn wird sie längstens vom Beginn des Monats an ausgezahlt, in dem die Leistungen beantragt worden sind. Es lohnt sich daher, den Antrag vor dem Beginn der Ausbildung zu stellen, um einen entsprechenden Finanzverlust durch verspätete Antragstellung von vornherein auszuschließen.

Möglichkeit 3: Bafög – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen

Voraussetzung für den Bezug von BAföG ist, dass der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre ist. Bei Masterstudiengängen liegt die Grenze bei 35 Jahren. Ausnahmen gibt es, wenn etwa die Erziehung von Kindern oder die Betreuung kranker naher Angehöriger ein Überschreiten dieser Altersgrenze rechtfertigen. Die Berechnung des BAföG richtet sich nach pauschalen Bedarfsbeträgen. Eigenes Einkommen und Vermögen des Auszubildenden werden ebenso wie das Einkommen der Eltern und eines möglichen Ehegatten angerechnet. Auch fließt die Art der Ausbildung in die Berechnung mit ein. Dabei werden in der Regel ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Mietkostenzuschlag gezahlt. BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet. Schüler der oben genannten Schulen erhalten das BAföG - anders als das zinslose Darlehen von Studenten - als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss.

Möglichkeit 4: Mietzuschuss und Kindergeld

Lehrlinge, die eine Wohnung oder ein Zimmer mieten, aber kein BAföG oder BAB erhalten, können Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen. Zudem können Azubis ihre Eltern um das Kindergeld bitten, das diese beziehen. Sie erhalten es mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Wenn sich das bereits volljährige Kind in einer Berufsausbildung befindet, verlängert sich der Kindergeldanspruch. Er endet entweder mit dem erfolgreichen Abschluss der ersten Berufsausbildung oder mit dem 25. Geburtstag des Kindes.



Redakteur: Markus Gildemeister

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